SF BG
Verein zur Errichtung des Sozialfonds Bewachungsgewerbe
Gründer des Vereins / Mitglieder:
Fachverband der gewerblichen Dienstleister
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien


Vereinszweck:
Der Verein bezweckt die Unterstützung von aktiven und ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfällen und in berufsspezifischen Härtefällen im Geiste einer sozialpartnerschaftlichen Kooperation der Vereinsmitglieder.
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken iSd §§ 34 ff. BAO.
Unsere Werte
Unsere Motivation
Solidarität ↦ Gemeinsam Verantwortung übernehmen, insbesondere für jene, die oft im Hintergrund arbeiten!
Gerechtigkeit ↦ Faire Zugangsmöglichkeit zu sozialer Absicherung und Weiterbildungen
Wertschätzung ↦ Unterstützung im Geiste einer sozialpartnerschaftlichen Kooperation der Vereinsmitglieder
"Im Team können wir Träume verwirklichen, die alleine unmöglich wären!"


Art der Aufbringung finanzieller Mittel:
Die Aufbringung der für die Tätigkeiten des Vereins zur Verwirklichung des Vereinszwecks erforderlichen Mittel erfolgt durch im Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe geregelte, tunlichst monatlich zu überweisende Beiträge der Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammerorganisation, die der Bundesberufsgruppe Bewachungsgewerbe des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich zugeordnet sind, auf Basis eines im Kollektivvertrag für das Bewachungsgewerbe festgelegten Prozentsatzes des gebührenden Entgelts (Geld- und Sachbezüge) und der Sonderzahlungen, jeweils gemäß § 49 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 238/2021, auch über die jeweiligen ASVG Höchstbeitragsgrundlagen hinaus.
Weiters kann die Aufbringung der Mittel durch Spenden von natürlichen oder juristischen Personen, durch freiwillige Beiträge der Mitglieder, durch die Gewährung von Fördermitteln (Subventionen und Förderungen) durch die öffentliche Hand oder durch die Ausübung einer erwerbsmäßigen Nebentätigkeit erfolgen, soweit dies im Rahmen der Gemeinnützigkeit des Vereins zulässig ist.
