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ANTRAG AUF

Arbeitslosenunterstützung

NOTWENDIGE NACHWEISE/UNTERLAGEN

  • amtlicher Lichtbildausweis

  • aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK

  • Abmeldung der ÖGK

  • Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung​

​Im Zuge der Antragstellung auf Arbeitslosenunterstützung kann auch die Weiterbildungsunterstützung in Anspruch genommen werden, dafür einfach die dementsprechende Option im Antragsformular auswählen oder dem Mitarbeiter beim persönlichen Gespräch darauf hinweisen.​

Die Höhe der finanziellen Zuwendung im Sinne des § 16 KV BG ist von mehreren Faktoren abhängig, nachzulesen in der aktuellen Förderordnung.

Voraussetzungen:

  • Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/in muss dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Wachorgane im Bewachungsgewerbe (KV BG) angehört haben.

  • Die Mindestdauer des beendeten Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben.

  • Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:

    • Arbeitgeberkündigung

    • sollte das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung ab dem 01.07.2026 beendet worden sein, so ist diese Auflösungsart erst nach einem zumindest zwölfmonatig andauernden Arbeitsverhältnis im Sinne des § 16 des KV förderbar. Diese Antragstellung ist vorläufig für Beendigungen bis 30.06. 2028 möglich. Der letzte mögliche Tag für eine Antragstellung ist somit der 30.06.2028.

    • berechtigter vorzeitiger Austritt

    • unberechtigte Entlassung

  • Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erfolgen.

  • Die genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet erfolgt ist.

WICHTIGE HINWEISE

>>>   Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden
>>>   Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
>>>
   Alle Angaben werden vertraulich behandelt

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