ANTRAG AUF
Arbeitslosenunterstützung
NOTWENDIGE NACHWEISE/UNTERLAGEN
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amtlicher Lichtbildausweis
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aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK
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Abmeldung der ÖGK
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Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung
Im Zuge der Antragstellung auf Arbeitslosenunterstützung kann auch die Weiterbildungsunterstützung in Anspruch genommen werden, dafür einfach die dementsprechende Option im Antragsformular auswählen oder dem Mitarbeiter beim persönlichen Gespräch darauf hinweisen.
Die Höhe der finanziellen Zuwendung im Sinne des § 16 KV BG ist von mehreren Faktoren abhängig, nachzulesen in der aktuellen Förderordnung.
Voraussetzungen:
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Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/in muss dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Wachorgane im Bewachungsgewerbe (KV BG) angehört haben.
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Die Mindestdauer des beendeten Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben.
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Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:
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Arbeitgeberkündigung
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sollte das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung ab dem 01.07.2026 beendet worden sein, so ist diese Auflösungsart erst nach einem zumindest zwölfmonatig andauernden Arbeitsverhältnis im Sinne des § 16 des KV förderbar. Diese Antragstellung ist vorläufig für Beendigungen bis 30.06. 2028 möglich. Der letzte mögliche Tag für eine Antragstellung ist somit der 30.06.2028.
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berechtigter vorzeitiger Austritt
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unberechtigte Entlassung
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Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erfolgen.
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Die genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet erfolgt ist.
WICHTIGE HINWEISE
>>> Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden
>>> Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
>>> Alle Angaben werden vertraulich behandelt
