FÖRDERUNG
Antrag auf Weiterbildungsunterstützung
Wichtiger Hinweis:
Die Voraussetzungen zum beantragen einer Weiterbildungsunterstützung sind ident mit denen der Arbeitslosenunterstützung (ALU). Beim Stellen eines Antrages auf ALU können Sie optional die Weiterbildungsunterstützung gleich mit dazu beantragen.
Somit folgender Hinweis:
Bei Interesse an einem Gutschein für Weiterbildung, wählen Sie am Besten den Antrag zur Arbeitslosenunterstützung aus:
Voraussetzungen:
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Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/-in muss dem Geltungsbereich des KV BG angehört haben.
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Die Mindestdauer des beendeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben.
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Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:
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Arbeitgeberkündigung
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berechtigter vorzeitiger Austritt
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unberechtigte Entlassung
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Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der ÖGK zu erfolgen.
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Die genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet erfolgt ist.
Höhe der finanziellen Zuwendung:
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Die finanzielle Zuwendung erfolgt in Form eines personalisierten und auf 6 Monate ab Ausstellungsdatum befristeten Gutscheines in der Höhe von € 440,--. Dieser kann jedenfalls bei folgenden Bildungsinstituten österreichweit eingelöst werden:
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Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammern Österreichs (WIFI)
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Berufsförderungsinstitute Österreichs (bfi)
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Sofern eine gleichwertige Ausbildung von einem anderen Bildungsinstitut angeboten wird, das bereit ist, diesen Gutschein einzulösen, entscheidet der Vorstand über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
BEREITEN SIE BITTE VOR ANTRAGSTELLUNG FOLGENDE UNTERLAGEN VOR:
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amtlicher Lichtbildausweis
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aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK
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Abmeldung der ÖGK
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Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung
