FÖRDERUNG
Antrag auf Unterstützung bei Arbeitsunfällen mit Todesfolge
Voraussetzungen:
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Das Arbeitsverhältnis des/der Verstorbenen muss dem Geltungsbereich des KV BG angehört haben.
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Es muss sich um einen bestätigten Arbeitsunfall handeln und zum Zeitpunkt des Vorfalls muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bestanden haben.
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Die Antragstellung muss bis spätestens 6 Monate nach dem Todesfall erfolgen.
Im Todesfall kann einer der folgenden Personen Förderungswerber/in sein:
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Ehefrau/Ehemann
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eingetragener Partner/eingetragene Partnerin
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Lebensgefährte/-in, sofern er/sie zumindest in den letzten drei Jahren vor dem Tod des/der Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (§ 748 ABGB),
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unterhaltsberechtigtes Kind (Wahl- oder Pflegekind)
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ein im gemeinsamen Haushalt lebendes leibliches Kind des Ehegatten/der Ehegattin, des eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin oder des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin (§ 16 UrlG)
BEREITEN SIE BITTE VOR ANTRAGSTELLUNG FOLGENDE UNTERLAGEN VOR:
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amtlicher Lichtbildausweis des Förderungswerbers/der Förderungswerberin
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Nachweis über den Status als Förderungswerber/-in
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amtlicher Lichtbildausweis des/der Verstorbenen
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aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK des/der Verstorbenen
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Sterbeurkunde
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Unfallsmeldung
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Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung
Der antragstellenden Person wird der Betrag auf Basis ihrer Angaben ausgezahlt. Bei Antragstellung ist gegenüber dem Sozialfonds wahrheitsgemäß schriftlich zu erklären, ob bzw. wie viele weitere antragsberechtigte Personen existieren und der/die Förderwerber/-in hat schriftlich zu erklären, dass der Sozialfonds seine/ihre Kontaktdaten und die Auszahlungshöhe auch einem/einer allfälligen weiteren nicht von ihm bekanntgegebenen Antragsberechtigten durch den Sozialfonds bekanntgegeben werden dürfen.
Höhe der finanziellen Zuwendung bei Arbeitsunfall mit Todesfolge: € 5.000,-
Auch nachzulesen in der aktuellen Förderordnung.
