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FÖRDERUNG

Antrag auf Unterstützung bei Arbeitsunfällen (AUU)

Voraussetzungen:

  • Das Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerber/-in muss dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Wachorgane im Bewachungsgewerbe (KV BG) angehören oder angehört haben.

  • Eine AUU wird nur im Zusammenhang mit einem bestätigten Arbeitsunfall gewährt.

  • Zu Beginn des Krankenstandes muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis vorgelegen haben.

  • Die Antragstellung kann ab dem 25. Tag des Krankenstandes und muss spätestens binnen 6 Monate ab Ende des Krankenstandes oder ab Feststellung des Arbeitsunfalles durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt gestellt werden. Das am spätesten eingetretene fristauslösende Ereignis löst den Lauf der sechsmonatigen Frist aus.

  • Die oben genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet erfolgt ist.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung finden Sie in der aktuellen Förderordnung.

BEREITEN SIE BITTE VOR ANTRAGSTELLUNG FOLGENDE UNTERLAGEN VOR:

  • amtlicher Lichtbildausweis

  • aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK

  • letztgültige Krankenstandsbestätigung (Arbeitsunfall)

  • Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung

FÖRDERORDNUNG

ANTRAGSTELLUNG AUF UNTERSTÜTZUNG BEI ARBEITSUNFÄLLEN

WICHTIGE HINWEISE

>>>   Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden

>>>   Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung

>>>   Alle Angaben werden vertraulich behandelt

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