FÖRDERUNG
Antrag auf Unterstützung bei Arbeitsunfällen (AUU)
Voraussetzungen:
-
Das Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerber/-in muss dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Wachorgane im Bewachungsgewerbe (KV BG) angehören oder angehört haben.
-
Eine AUU wird nur im Zusammenhang mit einem bestätigten Arbeitsunfall gewährt.
-
Zu Beginn des Krankenstandes muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis vorgelegen haben.
-
Die Antragstellung kann ab dem 25. Tag des Krankenstandes und muss spätestens binnen 6 Monate ab Ende des Krankenstandes oder ab Feststellung des Arbeitsunfalles durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt gestellt werden. Das am spätesten eingetretene fristauslösende Ereignis löst den Lauf der sechsmonatigen Frist aus.
-
Die oben genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet erfolgt ist.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung finden Sie in der aktuellen Förderordnung.
BEREITEN SIE BITTE VOR ANTRAGSTELLUNG FOLGENDE UNTERLAGEN VOR:
-
amtlicher Lichtbildausweis
-
aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK
-
letztgültige Krankenstandsbestätigung (Arbeitsunfall)
-
Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung
