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FÖRDERUNG

Antrag auf Einzelfallentscheidung in berufsspezifischen Härtefällen

Voraussetzungen:

Mit Genehmigung des Vorstandes ist es möglich, in besonderen berufsspezifischen Härtefällen an Arbeitnehmer/-innen, welche dem KV BG angehören/angehört haben, oder an deren Angehörige finanzielle Zuwendungen in einer maximalen Höhe von € 5.000,-- pro Einzelfall zuzusprechen.

Hierfür verwenden Sie bitte unser Antragsformular weiter unten und schildern Sie Ihren Fall so genau wie möglich, damit sich unser Vorstand ein Bild Ihrer Situation machen kann. Bei Rückfragen werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
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BEREITEN SIE BITTE VOR ANTRAGSTELLUNG FOLGENDE UNTERLAGEN VOR:

  • amtlicher Lichtbildausweis

  • aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK

  • Arbeitsvertrag und/oder Dienstzettel

  • (Im Falle) Nachweis über den Status als Förderungswerber/in als nahe/r Angehörige/r

  • möglichst genaue Schilderung des Sachverhaltes 

FÖRDERORDNUNG

ANTRAGSTELLUNG FÜR BERUFSSPEZIFISCHE HÄRTEFÄLLE

WICHTIGE HINWEISE

>>>   Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden
>>>   Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
>>>   Alle Angaben werden vertraulich behandelt

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