Häufige Fragen
1. Wer kann eine Unterstützung aus dem Sozialfonds beantragen?
Ehemalige oder aufrecht beschäftigte Arbeiter/innen im Bewachungsgewerbe (KV-BG)
- Bei Arbeitslosigkeit.
- Bei Arbeitsunfällen und berufsspezifischen Härtefällen,
oder deren Angehörige bei Todesfällen.
- Bei Unterstützung für Weiterbildung.
2. Wo erhalte ich ..... ?
Versicherungsdatenauszug der ÖGK (VDA) ↦ erhalten Sie kostenlos bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
ÖGK-Abmeldung ↦ erhalten Sie von Ihrem alten Arbeitgeber
(im Normalfall erhalten Sie die Abmeldung zusammen mit der Endabrechnung)
Ihr ehemaliger Dienstgeber bekommt die Abmeldung der ÖGK ausgestellt.
Bei Verlust der Abmeldung und Nichterreichbarkeit des alten Arbeitgebers,
setzen Sie sich bitte mit der ÖGK in Verbindung.
Endabrechnung ↦ erhalten Sie automatisch nach Monatsende des Monats
in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Oder, z.B. bei Verlust, bei Ihrem ehemaligen Dienstgeber eine Kopie erfragen.
3. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Bei Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen, dauert die Bearbeitung in der Regel ein bis zwei Wochen.
In dringlichen Fällen bemühen wir uns um eine möglichst rasche Erledigung.
(Die Bearbeitung von Einzelfallanträgen dauert gegebenenfalls länger)
4. Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Unser Sozialfonds BG arbeitet mit folgenden Bildungsinstituten zusammen:
Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI): www.wifi.at
Berufsförderungsinstitute (bfi): www.bfi.at
Es kann aus den reichhaltigen Kursprogrammen dieser Institute frei ausgewählt werden,
bis auf diese speziellen Ausnahmen:
Erste Hilfe
Vorbeugender Brandschutz
Aufzugs- und Rolltreppenwart
5. Wieviel Geld bekomme ich?
Die jeweiligen Höhen der Förderungen kann erst
nach Prüfung eines Antrages samt aller Unterlagen festgestellt werden.
Je nach Art des Antrages sind unterschiedliche Faktoren ausschlaggebend. (z.B. Beschäftigungsdauer)
Sie können die Details zu den Förderhöhen jederzeit in unserer Förderordnung nachlesen.
