Häufige Fragen
1. Wer kann eine Unterstützung aus dem Sozialfonds beantragen?
Ehemalige oder aufrecht beschäftigte Arbeiter/innen im Bewachungsgewerbe (KV-BG)
- Bei Arbeitslosigkeit.
- Bei Arbeitsunfällen und berufsspezifischen Härtefällen,
oder deren Angehörige bei Todesfällen.
- Bei Unterstützung für Weiterbildung.
2. Wo erhalte ich ..... ?
Versicherungsdatenauszug der ÖGK (VDA) ↦ erhalten Sie kostenlos bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
ÖGK-Abmeldung ↦ erhalten Sie von Ihrem alten Arbeitgeber
Endabrechnung ↦ erhalten Sie automatisch nach Monatsende des Monats
in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
3. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Bei Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen, dauert die Bearbeitung in der Regel ein bis zwei Wochen.
4. Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Unser Sozialfonds BG arbeitet mit folgenden Bildungsinstituten zusammen:
Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI): www.wifi.at
Berufsförderungsinstitute (bfi): www.bfi.at
