Arbeitslosenunterstützung (ALU)
Voraussetzungen:
Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/in muss dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Wachorgane im Bewachungsgewerbe (KV BG) angehört haben.
Die Mindestdauer des beendeten Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben. Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:
- Arbeitgeberkündigung
- berechtigter vorzeitiger Austritt
- unberechtigte Entlassung
Die Antragstellung hat binnen 3 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erfolgen.
Von dem/der FörderungswerberIn vorzulegende Nachweise:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Versicherungsdatenauszug ÖGK
- Abmeldung der ÖGK
- letzter Dienstzettel oder Arbeitsvertrag
Höhe der finanziellen Zuwendungen:
Die Höhe der finanziellen Zuwendung beträgt je nach durchgehender Beschäftigungsdauer im Sinne des § 16 KV BG:
- Beschäftigungsdauer bis 2 Jahre: € 250,--
- Beschäftigungsdauer bis 5 Jahre: € 300,--
- Beschäftigungsdauer bis 15 Jahre: € 400,--
- Beschäftigungsdauer bis 25 Jahre: € 500,--
- ab einer Beschäftigungsdauer von 25 Jahren: € 750,--
Die Höhe der finanziellen Zuwendung beträgt für zuvor geringfügig beschäftigte FörderungswerberInnen unabhängig von der Beschäftigungsdauer € 70,--.