Verein zur Errichtung des Sozialfonds Bewachungsgewerbe

SF BG

Arbeitslosenunterstützung (ALU)

Voraussetzungen:

Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/in muss dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Wachorgane im Bewachungsgewerbe (KV BG) angehört haben.

Die Mindestdauer des beendeten Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben. Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:

  • Arbeitgeberkündigung
  • berechtigter vorzeitiger Austritt
  • unberechtigte Entlassung 

Die Antragstellung hat binnen 3 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erfolgen.

Von dem/der FörderungswerberIn vorzulegende Nachweise:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsdatenauszug ÖGK
  • Abmeldung der ÖGK
  • letzter Dienstzettel oder Arbeitsvertrag

Höhe der finanziellen Zuwendungen:

Die Höhe der finanziellen Zuwendung beträgt je nach durchgehender Beschäftigungsdauer im Sinne des § 16 KV BG:

  • Beschäftigungsdauer bis 2 Jahre: € 250,--
  • Beschäftigungsdauer bis 5 Jahre: € 300,--
  • Beschäftigungsdauer bis 15 Jahre: € 400,--
  • Beschäftigungsdauer bis 25 Jahre: € 500,--
  • ab einer Beschäftigungsdauer von 25 Jahren: € 750,--


Die Höhe der finanziellen Zuwendung beträgt für zuvor geringfügig beschäftigte FörderungswerberInnen unabhängig von der Beschäftigungsdauer € 70,--.

Antrag stellen