Weiterbildungsunterstützung (WBU)
Voraussetzungen:
Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/in muss dem Geltungsbereich des KV BG angehört haben.
Die Mindestdauer des beendeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben.
Geringfügig beschäftigte FörderungswerberInnen sind von der WBU ausgenommen.
Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:
- Arbeitgeberkündigung
- berechtigter vorzeitiger Austritt
- unberechtigte Entlassung
Die Antragstellung hat binnen 3 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der ÖGK zu erfolgen.
Von dem/der FörderungswerberIn vorzulegende Nachweise:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Versicherungsdatenauszug ÖGK
- Abmeldung der ÖGK
- letzter Dienstzettel oder Arbeitsvertrag
Folgende Bildungsinhalte sind von der Förderbarkeit ausgeschlossen:
- Erste-Hilfe
- vorbeugender Brandschutz
- Aufzugs- und Rolltreppenwart
Höhe der finanziellen Zuwendung:
Die finanzielle Zuwendung erfolgt in Form eines personalisierten und befristeten Gutscheines in der Höhe von € 300,--. Aktuell stehen wir in Gesprächen mit unten angeführten Bildungsinstituten.
- Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreichs
- Berufsförderungsinstitute Österreichs
- Germanica
Sofern eine gleichwertige Ausbildung von einem anderen Bildungsinstitut angeboten wird, das bereit ist, diesen Gutschein einzulösen, entscheidet der Vorstand über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.