Verein zur Errichtung des Sozialfonds Bewachungsgewerbe

SF BG

Arbeitslosenunterstützung (ALU)

Voraussetzungen:


• Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/in muss dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Wachorgane im Bewachungsgewerbe (KV BG) angehört haben.
• Die Mindestdauer des beendeten Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben.
• Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:
- Arbeitgeberkündigung
- berechtigter vorzeitiger Austritt
- unberechtigte Entlassung


• Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erfolgen.
• Die oben genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet erfolgt ist.


• Von dem/der Förderungswerber/-in vorzulegende Nachweise:
- amtlicher Lichtbildausweis
- aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK
- Abmeldung der ÖGK
- Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung


Höhe der finanziellen Zuwendungen:

Bitte entnehmen Sie die Förderhöhen (in Euro) und das jeweilige Gültigkeitsdatum der aktuellen

Förderordnung. Sie finden Sie im Bereich "Download" 



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